Prüfung/Wartung ist Vertrauenssache

 

Die Verladeanlagen müssen vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren Sicherheitszustand geprüft werden. Diese Überprüfung ist vom Betreiber zu veranlassen. Über die Durchführung ist ein schriftlicher Nachweis (Prüfbericht bzw. Prüfbuch) zu führen.

Prüfungs-/ Wartungsverträge     

Die Prüfungen und Wartungen werden nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.7 bzw. den berufsgenossenschaftlichen Richtlinien (BG und BGR) durchgeführt. Der hier vorgegebene jährliche Prüfungsintervall sowie die zu führenden Prüfberichte bzw. Prüfbücher unterliegen unserer Sorgfaltspflicht.

Wir bieten Prüfungen und Wartungen für folgende Verladeanlagen an:

  • Überladebrücken
  • Sektionaltore
  • Rolltore
  • Schnelllauftore
  • Torabdichtungen
  • Scherenhebebühnen

Erfahrungsgemäß lassen sich durch die Früherkennung der Mängel an den Verschleißteilen größere Reparaturen und damit verbundene Stand- bzw. Wartezeiten sowie Kosten vermeiden. Festgestellte Mängel werden Ihnen sofort angezeigt und wenn möglich in Abstimmung mit Ihnen bzw. einem Beauftragten Ihres Unternehmens durch unsere Mitarbeiter behoben. Bei Bedarf erhalten Sie ein Reparaturangebot für die Mängelbeseitigung.

Auf  Wunsch erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot über die Wartung Ihrer Verladeanlagen.